Allgemeine Geschäftsbedingungen der INTERMUNDOS GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der INTERMUNDOS GmbH (INTERMUNDOS), dem Kunden (Auftraggeber) und Dritten (Auftragnehmer). Die AGB werden vom Auftraggeber oder Auftragnehmer mit Er¬teilung des Auftrages anerkannt und gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, also auch für zukünftige Aufträge. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Auftragnehmers sind für INTERMUNDOS nur dann verbindlich, wenn sie von INTERMUNDOS aus¬drücklich anerkannt worden sind.
 

§ 2 Auftragserteilung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt per E-Mail, Fax oder Post. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers. Das Auftragsverhältnis kommt erst zustande, wenn INTERMUNDOS die Auf¬trags¬übernahme durch eine per E-Mail oder per Fax übersandte, individuell auf den jeweiligen Auftrag des Auftraggebers bezogene Auftragsbestätigung bestätigt.
(2) Bei Auftragserteilung zur Anfertigung der Über-setzung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, besondere Termi¬no¬logiewünsche sowie besondere Wünsche hin¬sicht¬lich der Ausführungsform (äußeres Erschei¬nungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speicher¬medien und Ähnliches) anzu-geben. Ist die Übersetzung für Druckzwecke bestimmt, so hat der Auftraggeber INTERMUNDOS vor Anferti-gung der Druckversion einen Abzug mit der Gelegen-heit zur Korrektur zukom¬men zu lassen. Für Fehler, die sich aus der Nichtein¬haltung dieser Obliegenheiten ergeben, haftet INTER¬MUNDOS nicht.
 

§ 3 Auftragsausführung, Lieferfristen

(1) Die Übersetzung wird vollständig, gemäß den grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen zu Informationszwecken angefertigt. Sind Informations-Begleitmaterial oder besondere Anweisungen seitens des Auftraggebers nicht übermittelt worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Eine stilistische Über-arbeitung ist nicht Gegenstand der Übersetzungs-leistung. Der Auftraggeber erhält die Übersetzung in der vereinbarten Form. 
(2) Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, gehen Übersetzungsfehler zulasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende Informationsmaterial INTERMUNDOS nicht ausge¬hän¬digt hat.
(3) INTERMUNDOS kann sich zur Auftragsausführung Auftragnehmer bedienen. Auftragnehmer verpflichten sich durch die Unterzeichnung einer Lieferanten-vereinbarung, Abgabe eines Angebotes bzw. Annahme eines Auftrags, die ihnen anvertrauten Dokumente, Informationen und personenbezogenen Daten jeglicher Art höchst vertraulich zu be¬handeln, nicht an andere weiterzugeben und aus¬schließlich zu dem von INTERMUNDOS in Auftrag gege¬benen Zweck der Vertragserfüllung zu verarbeiten. Bei Missachtung haftet der Auftragnehmer vollumfänglich gegenüber INTERMUNDOS und stellt INTERMUNDOS von Ansprüchen anderer frei.
(4) Lieferfristen werden von INTERMUNDOS nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Termine sein, die nicht verbindlich zugesichert sind.
(5) Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des Auftraggebers per E-Mail, Fax oder Post. Für Schäden, die auf dem Transportweg ent-stehen, haftet INTERMUNDOS nicht.
 

§ 4 Vergütung

Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung besteht, gilt die übliche Vergütung in Euro als verein-bart. Sofern nicht anderweitig vereinbart, erfolgt die Berechnung der Vergütung auf der Grundlage des Schwierigkeitsgrades des zu über¬setzen¬den Textes, der vereinbarten Lieferzeit sowie dem Dateiformat des übersandten Ausgangs¬textes anhand der Wortzahl oder der normierten Zeilen (Normzeilen) des zu über-setzenden Textes. Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen (einschließlich Satz- und Leerzeichen). Die Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt. Im Falle um¬fang-reicher Auf¬träge werden eine angemessene Anzahlung, sowie Teilzahlungen entsprechend der fertig gestellten Textmenge verlangt. Die vollständige Vergütung ist nach Erhalt der Übersetzung fällig. Dabei ist die Auf¬rech¬nung mit bestrittenen Forderungen aus¬geschlossen.
 

§ 5 Stornierung

Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden.
Für Stornierungen von Dolmetschertätigkeiten werden Gebühren je nach Art und Dauer des Einsatzes er-hoben. Für Dolmetschertätigkeiten mit der Dauer bis zu einem Tag ist eine kostenfreie Stornierung möglich, wenn der Auftraggeber mindestens drei Tage vor dem Termin den Auftrag storniert. Für Stornierungen inner-halb von 72 Stunden bis 24 Stunden vor dem Termin berechnet INTERMUNDOS eine Stornogebühr i.H.v. 50 % des vereinbarten Honorars. Innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin wird das volle vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt. Für Dolmetscher¬tätig-keiten mit einer Dauer von mehr als einem Tag ist eine kostenfreie Stornierung möglich, wenn der Auftraggeber mindestens zehn Tage vor dem Termin den Auftrag storniert. Für Stornierungen innerhalb von neun Tagen bis 3 Tagen vor dem Termin berechnet INTERMUNDOS eine Stornogebühr i.H.v. 50 % des verein¬barten Hono¬rars. Bei späteren Stornierungen wird das volle ver¬einbarte Honorar in Rechnung gestellt. Dem Auftrag¬geber ist gestattet nachzuweisen, dass der im konkre¬ten Einzelfall entstandene Schaden wesentlich nied¬riger ist als die pauschalierte Stornogebühr.
 

§ 6 Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber hat die gelieferte Übersetzung zu prüfen.
(2) Mängelrügen werden im kaufmännischen Ge-schäfts¬verkehr nur berücksichtigt, wenn sie bei offen-sichtlichen Mängeln unverzüglich nach Lieferung der Übersetzung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung gegenüber INTER¬MUNDOS in Textform angezeigt werden. Der angezeigte Mangel ist konkret zu bezeichnen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Übersetzung als genehmigt.
(3) Mängelrügen im nichtkaufmännischen Verkehr sind  in Textform und unter konkreter Bezeichnung des Man-gels und im Falle offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Lieferung der Übersetzung vorzunehmen.
(4) Im Falle gemäß Absatz 2 oder Absatz 3 angezeigter Mängel ist INTERMUNDOS zur Nachbesserung be¬rechtigt. Schlägt diese fehl, so kann der Auftrag¬geber INTERMUNDOS eine angemessene Frist zur Besei¬ti¬gung des Mangels setzen und die Fristsetzung mit der Erklärung verbinden, dass er die Beseitigung nach Ablauf der Frist ablehne. Nach Ablauf der Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berech¬tigt, eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängig¬machung des Vertrages zu verlangen.
(5) Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen oder durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch fal¬sche oder schlecht lesbare Ausgangstexte verursacht worden sind, besteht nicht.
(6) Die Haftung von INTERMUNDOS ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt -in diesem Fall ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt- oder eine Ver¬letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungs¬gehilfen von INTERMUNDOS.
(7) Die Haftung von INTERMUNDOS ist -auch für leichte Fahrlässigkeit- auf die Höhe des Rechnungs-wertes des in Frage stehenden Auftrages beschränkt. Gegenüber Unternehmern ist darüber hinaus die Haftung für eine grob fahrlässige Verletzung vertragli-cher Hauptpflichten auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt; eine Haftung für Mangel-folgeschäden, mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(8) Ein Rückgriff des Auftraggebers auf INTERMUNDOS zur Geltendmachung vertraglicher oder gesetzlicher  Schadensersatzansprüche Dritter ist aus-geschlossen. Der Auftraggeber stellt INTERMUNDOS in jedem Falle von sämtlichen Ansprüchen Dritter be-reits zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme vollum-fänglich frei.
(9) INTERMUNDOS haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Stromnetzausfälle, Internet-Ausfälle, nicht durch eine regelmäßige Anti-Viren-Überprüfung feststellbare Computerviren etc.) zurückzuführen sind. INTERMUNDOS hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auf¬trag¬geber eine angemessene Frist zur Ausführung des Auftrages zu verlangen. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
 

§ 7 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht, Urheberrecht

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum von INTERMUNDOS. Erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung erwirbt der Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht an der Übersetzung. Der bearbeitende Übersetzer ist Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung. Der Auf¬trag¬geber stellt INTERMUNDOS von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung – auch von Dritten – an INTERMUNDOS gestellt werden könnten.
 

§ 8 Datenschutz

Der Schutz der personenbezogenen Daten aller Auftraggeber und Geschäftspartner ist INTERMUNDOS wichtig. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist INTERMUNDOS verpflichtet, die geltenden europäischen und deutschen Datenschutzgesetze einzuhalten. 
Die INTERMUNDOS GmbH erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert nur die personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Wahrung der berechtigten Geschäftsinteressen von INTERMUNDOS (z.B. Kontaktpflege zu Kunden, Qualitätssicherung, Beschwerdemanagement) erforderlich sind. Unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kann zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten auch eine Übertragung an auftrags-ausführende Dritte notwendig werden. Alle anderen Zwecke bedürfen einer gesonderten Einwilligung durch den Betroffenen.
Gespeicherte Daten können einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen. Darüber hinaus speichert INTERMUNDOS die personenbezogenen Daten nicht länger, als dies gemäß der geltenden Datenschutzgesetzgebung und sonstigen Rechtsvor-schriften zulässig ist.
Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der INTERMUNDOS GmbH.
 

§ 9 Geheimhaltung

Die INTERMUNDOS GmbH verpflichtet sich, den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente, das ihr aus Anlass des Auftrages überlassene Informationsmaterial sowie alle ihr im Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis bekannt gewordenen Daten (auch personenbezogene) geheim zu halten. Die Zusammenarbeit mit auftrags¬ausführenden Dritten stellt im Rahmen der Erfüllung vertraglicher und vor-vertraglicher Pflichten keine Verletzung der Geheim-haltungspflicht dar. 
Eine Geheimhaltungspflicht besteht nicht, sofern die in Frage stehenden Daten allgemein bekannt sind oder INTERMUNDOS aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu ihrer Offenlegung verpflichtet ist.
 

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Änderungen, Wirksamkeit

Für das Auftragsverhältnis sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist der Geschäftssitz von INTERMUNDOS.
Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber jeweils durch die Auftragsbestätigung bekanntgegeben. Die Wirksamkeit dieser AGB wird durch die Unwirk¬samkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Abweichungen, Änderungen oder Neben¬verein¬barungen sowie der Verzicht auf das Text¬formerfordernis bedürfen einer Bestätigung durch INTERMUNDOS in Textform.
 
 
 
Stand: 24. Mai 2018